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PI Bilanzfehlbetrag

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Regierungsrat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Lassen Sie mich noch einmal in aller Kürze darlegen, worum es geht:

Es fehlt dem Kanton Zürich eine wirksame Regelung, die dafür sorgt, dass ein allenfalls vorhandenes Bilanzdefizit abgetragen wird.

Bilanzdefizit heisst nicht Defizit in der laufenden Rechnung! Es geht also nicht darum, die Steuern zu erhöhen wenn man in einem Jahr zu viel ausgegeben hat oder automatisch die Steuern zu erhöhen, wenn ein Defizit in der laufenden Rechnung budgetiert ist. Bitte verwechseln Sie das nicht!

Bilanzdefizit heisst, dass die Passiven des Staates die Aktiven übersteigen. Für ein Privatunternehmen wäre das eine unhaltbare Situation und unserer Meinung nach ist das auch für den Staat eine dramatische Situation, der entgegengetreten werden muss.

Zurzeit lautet die Regelung so, dass der Regierungsrat eine Steuererhöhung zur Deckung der Hälfte des Bilanzfehlbetrages mit dem Budget beantragen muss. Das heisst aber noch gar nichts, weil der Kantonsrat diese Erhöhung ja auch ablehnen kann und wir alle wissen, dass dieser Rat dies auch tun würde - völlig lösgelöst von finanzpolitischer Vernunft. Deshalb verlangen wir einen wirksameren Mechanismus.

Die WAK hat in einer ersten Abstimmung die Parlamentarische Initiative unterstützt. Daraufhin hat der Regierungsrat die Sache noch einmal etwas genauer angeschaut und schlägt zwei änderungen vor: Erstens muss der Automatismus über die neu zweijährige Steuerfussperiode hinaus Gültigkeit haben und zweitens dürfen die Steuern bis zum Abtragen des Fehlbetrages nicht gesenkt werden. Ich bin mit diesen änderungen einverstanden und ging davon aus, dass die Kommission, die ja schon der ersten Fassung zugestimmt hatte, bereit sein würde, einen entsprechenden Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Dann fehlte aber in der folgenden Sitzung ein Kommissionsmitglied, das die PI bisher immer unterstützt hatte und per Stichentscheid des Präsidenten entschied die WAK nicht nur, dass sie die PI nicht mehr unterstützt, sondern dass sie auch keinen Gegenvorschlag ausarbeiten wolle. Ziemlich überrascht war ich dann zu hören, dass es nichts genützt hätte, wenn das fehlende Kommissionsmitglied anwesend gewesen wäre, da die entsprechende Partei auf wundersame Weise ihre Meinung geändert hat - was sie in letzter Zeit auffallend häufig tut, obwohl die nächsten Wahlen ja eigentlich noch weit entfernt sind. Aber ein wenn man einen Sitz im Regierungsrat zurückhaben will, ist eine langfristige Planung nötig.

Ich stand jedenfalls mit ziemlich kurz abgesägten Hosen da und es blieb mir - quasi in Notwehr - nichts anderes übrig als den vorliegenden Minderheitsantrag zu stellen, die PI sei zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlages an die Kommission zurückzuweisen. Denn dass wir den Gegenvorschlag hier im Rat ausarbeiten erscheint mir nicht sinnvoll.

Noch einmal: Es geht um die Einführung eines Instrumentes, das im Falle eines Bilanzfehlbetrages, welcher bitte nicht mit einem Fehlbetrag in der laufenden Rechnung verwechselt werden darf, sicherstellt, dass dieser Bilanzfehlbetrag wieder abgetragen wird. Es geht also um die Deckung von Ausgaben, die bereits getätigt wurden! Und es geht um die Sanierung des Finanzhaushaltes falls diese prekäre Situation eintreten sollte!

Bitte stimmen Sie meinem Minderheitsantrag auf Rückweisung an die Kommission zu, damit die Kommission auf gewohnt seriöse Art und Weise den Gegenvorschlag ausarbeiten und dem Rat wieder vorlegen kann.

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