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Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG)

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Regierungsrat, Kolleginnen und Kollegen

Es ist schön, heute hier zu stehen und ihnen nach eineinhalb Jahren Arbeit ein Gesetz präsentieren zu können, das positive Auswirkungen haben wird und das die Unterstützung einer grossen Mehrheit dieses Rates geniesst. Das ist hier besonders wichtig, da das Gesetz wesentliche Auswirkungen auf unsere Arbeit hat.

Aber die Arbeit hat ja eigentliche nicht erst im Mai 2004 begonnen, sondern für den Kantonsrat wurde der Reformzug mit dem Einreichen Parlamentarischer Initiativen von Regine Aeppli, Balz Hösly und anderen bereits 1994 auf die Schiene gebracht. Mit dem heute vorliegenden Controlling und Rechnungslegungsgesetz CRG findet dieser Prozess einen vorläufigen Abschluss. Allerdings nur der Prozess der Gesetzgebung. Der Reformprozess, die Weiterentwicklung zum Beispiel unserer Instrumente oder der Rechnungslegungsstandards, wird und soll weitergehen. Dafür bildet dieses Gesetz den Rahmen.

Im Gegensatz zum alten Finanzhaushaltsgesetz, das sich sehr stark an den Finanzen orientierte, ist der Geltungsbereich des CRG weiter und umfasst auch das Controlling - also diejenige Steuerung, die sowohl Finanzen als auch Leistungen umfasst. Deshalb ist auch der neue Namen des Gesetzes sinnvoll.

Strukturiert ist das CRG in die Bereiche
Controlling - Ausgaben - Rechnungslegung und Zuständigkeiten.

Keine Angst, ich werde Ihnen nun keinen Vortrag darüber halten, was im CRG drinsteht. Lassen Sie mich aber kurz über die hauptsächlichen Diskussionen berichten, die wir in der Kommission geführt haben.

In den einleitenden Allgemeinen Bestimmungen finden sich die Bestimmungen zum Haushaltgleichgewicht. Die Kommission hat lange darauf gewartet, dass ihr der Regierungsrat seine Vorstellungen darüber vorlegt, wie dieser Regelungsmechanismus künftig gestaltet werden soll. Schlussendlich musste der Regierungsrat darauf verzichten, bereits in dieser Gesetzesrevision einen optimierten Mechanismus verankern zu können. Er wird seine Vorschläge als separate Vorlage vor den Kantonsrat bringen.

Im Bereich Controlling gab es immer wieder Klärungsbedarf, weil es manchmal Mühe machte zu unterscheiden zwischen dem Controlling des Regierungsrates und der Verwaltung, welches in die Zuständigkeit des Regierungsrates gehört - und zwischen den Controllingaufgaben des Kantonsrates und den Vorstellungen wie er diese wahrnehmen will oder kann.

Einig war sich die Kommission darin, dass der Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan in Zukunft für den Kantonsrat wichtiger sein soll als er das bisher war. Damit der Kantonsrat stärker als bisher auf den KEF und/oder das Budget einwirken kann, haben wir verschiedenste Varianten diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn der Kantonsrat den KEF beschliesst und eine Mehrheit der Kommission ist auch der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, das Budget auf mehr als ein Jahr hinaus festzulegen. Aber wir wollen dem Kantonsrat mit der sog. KEF-Erklärung eine Möglichkeit geben, seine Vorstellungen der längerfristigen Finanzplanung einzubringen, sofern sie von derjenigen der Regierung abweichen. Wie das funktionieren soll erläutere ich Ihnen dann in der Detailberatung anhand von § 13.

Im Bereich der Festlegung des Budgets haben wir vor allem darüber diskutiert, was passieren soll, wenn der Kantonsrat das Budget bis Ende Jahr nicht festgelegt hat. Die Kommission beantragt Ihnen hier die Streichung des Antrages der Regierung, der vorsah, dass der Regierungsrat ab dem 1. März im Rahmen seines Budgetentwurfes hätte Ausgaben tätigen können, wenn der Kantonsrat bis dann kein Budget verabschiedet hätte. Der Kommission ging das zu weit, insbesondere weil dies einen zu grossen Machtverlust für den Kantonsrat bedeutet hätte.

Auch über das Thema Rücklagen haben wir lange diskutiert. Die zum Teil sehr hohen Rücklagen haben hier im Rat in den letzten Jahren häufig zu Unmut geführt. Es war aber schwierig, eine Lösung für dieses Problem zu finden, ohne die positive Wirkung der Rücklagen zu gefährden, also das Vermeiden des berüchtigten Dezemberfiebers. Schliesslich beschränkte sich die Kommission darauf, im Gesetz wenigstens festzuschreiben, dass der Regierungsrat dafür besorgt sein soll, dass die Rücklagen eine angemessene Höhe nicht übersteigen.

Bei der Rechnungslegung war natürlich IPSAS, also die Internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, ein grosses Thema, mit dem wir uns intensiv befasst haben. Diese Standards orientieren sich an in der Wirtschaft gebräuchlichen Standards, nehmen aber auf die Besonderheiten des öffentlichen Sektors Rücksicht.

Ihren Niederschlag finden unsere Diskussionen in der Tatsache, dass wir beantragen, dass die Verordnung über IPSAS - sprich das anzuwendende Regelwerk, wie es im Gesetz heisst - dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Damit erhält der Kantonsrat die Möglichkeit, sich dazu zu äussern, ob er IPSAS will oder nicht und wenn ja, wie weit die Orientierung an IPSAS gehen soll.

Dies als kurzer Überblick über die inhaltliche Tätigkeit der Kommission. Wir wurden bei unserer Arbeit von Jacqueline Wegmann tatkräftig unterstützt, wofür ich ihr an dieser Stelle ganz herzlich danken möchte. Ebenso danke ich den Kommissionsmitgliedern, den drei beteiligten Regierungsräten respektive Ex-Regierungsrat sowie der Herrn Ruedi Meier für ihren Input, die engagierten Diskussionen und den weit verbreiteten Willen, die Beratungen innert nützlicher Frist zu einem guten Abschluss zu bringen.

Die Vorlage 4148a bringt

  • mehr Transparenz und dadurch eine bessere Steuerbarkeit des Haushaltes
  • eine bessere Vergleichbarkeit durch Ausrichtung an einheitlichen Standards
  • eine objektivere Beurteilung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Kantons
  • dank der Konsolidierung einen besseren Überblick über die Gesamtsituation und die Risiken
  • mehr Mitsprache des Kantonsrates
  • und vor allem mit der Einführung der KEF-Erklärung last but not least eine bessere Einflussmöglichkeit des Kantonsrates auf die mittelfristige Finanzplanung.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und schlussendlich dem Gesetz zuzustimmen.

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